Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz

Das Konzept


Selbstverantwortete Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz und Pflegebedarf


Wenn ein Angehöriger an Demenz erkrankt und in Folge dessen pflegebedürftig wird, stellt sich im Lauf der Zeit die Frage danach, ob die häusliche Pflege weiter geleistet werden kann oder eine andere Unterbringung erforderlich ist.

Wohngemeinschaften stellen hier eine Alternative gegenüber dem Pflegeheim dar. Das Konzept der Wohngemeinschaft basiert auf dem Grundgedanken, dass ein Zusammenleben in einer Gemeinschaft der Isolation des Einzelnen entgegenwirkt, verlorene Fähigkeiten punktuell reaktivieren und vorhandene Kompetenzen stabilisiert werden. Das Leben in einer überschaubaren Gruppe bietet darüber hinaus die Möglichkeit, den Tagesablauf den individuellen Wünschen und Erfordernissen der Einzelnen anzupassen.

In selbstverantworteten Wohngemeinschaften haben auch die Angehörigen eine andere Rolle als im Heim. Sie bleiben weiterhin in der Verantwortung für die Belange ihrer Angehörigen. Sie werden durch einen ambulanten Dienst entlastet, der eine 24 Stunden Präsenz in der Wohngemeinschaft stellt und auch die Pflege übernimmt.

Die Wohngemeinschaft wird von der Gemeinschaft der Mieter, jeweils vertreten durch ihre Angehörigen, gesteuert. Sie sind für die Wohnung und die Bereitstellung der finanziellen Mittel z. B. für die Haushaltskasse und zur Finanzierung der Betreuungsleistungen zuständig.

Die ambulant betreute Wohngemeinschaft ist durchaus eine Zweckgemeinschaft, in der Menschen sich eine Wohnung teilen, sich auf einen ambulanten Dienst verständigen und durch die entstehenden Synergien eine sehr gute Betreuungs- und Pflegsituation für sich schaffen können. Dazu ist es erforderlich, dass sich die Bewohner auf das gemeinsame Ziel verständigen, Regeln festlegen und den individuellen sowie den gemeinschaftlichen Entscheidungsrahmen für sich definieren. Die Bewohner schließen sich zu einer Auftraggebergemeinschaft zusammen. Hierzu haben wir einen Satzungsentwurf erarbeitet der die Regeln der Gemeinschaft bestimmt. Der Satzungsentwurf ist eine Vorlage für die Bewohner und kann von ihnen entsprechend verändert werden. So ist sicher gestellt, dass die Gemeinschaft eine selbständige und unabhängige Gruppe ist, die in allen das Zusammenleben betreffenden Fragen eigenverantwortlich entscheidet und autonom über ihre Betreuung und die damit zusammenhängenden Fragen bestimmt.

Die Auftraggebergemeinschaft in ambulant betreuten Wohngemeinschaften


In ambulant betreuten Wohngemeinschaften schließen sich Angehörige zusammen, die sich eine gute Versorgungssituation für ihre pflegebedürftigen Angehörigen wünschen. Man verständigt sich auf einen gemeinsamen Zweck, nämlich die Anmietung der Wohnung und die Sicherstellung der „Rund um die Uhr Betreuung“ durch die Beauftragung eines ambulanten Dienstes.

Die Auftraggebergemeinschaft wird von den Bewohnern gebildet, da diese aber aufgrund der Erkrankung nicht mehr in der Lage sind ihre Angelegenheiten selber zu regeln muss diese Aufgabe zwingend von den Angehörigen und gesetzlichen Vertretern wahr genommen werden. Das hat auch ordnungsrechtliche Konsequenzen, ohne Auftraggebergemeinschaft würde die Wohngemeinschaft unter den Geltungsbereich des Wohn- und Teilhabegesetzes fallen.

Wie in jeder Gruppe ist es gut, wenn man sich auf gemeinsame Regeln und Verfahrensweisen verständigt. Daher gibt es einen Vertrag, den die Angehörigen untereinander schließen. Damit bilden sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Es werden Verabredungen getroffen darüber
  • wie die Wohnung aufgeteilt wird.
  • wieviel Geld in die Haushaltskasse eingezahlt wird.
  • ob eine Rücklage gebildet wird.
  • wie das Leben in der Wohngemeinschaft organisiert sein soll.
  • unter welchen Bedingungen jemand einziehen darf.
  • welche negativen Kriterien erfüllt sein müssten, um einen Bewohner den weiteren
    Verbleib in der Wohngemeinschaft zu verwehren.

Damit das Ganze einfacher wird, wählt die Gesellschaft einen geschäftsführenden Gesellschafter, also einen Sprecher. Der ist dann Ansprechpartner, sowohl für den ambulanten Dienst, als auch für die anderen Angehörigen.